WIVO | AGB´s

Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe, sofern nicht besonders abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
  2. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere für Edelmetalle.
  3. Eine zeitweilige Bindung an ein Angebot besteht nur, wenn dies schriftlich und unter Angabe eines Zeitpunktes gefordert wird.
  4. Mündliche Vereinbarungen und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich innerhalb von 5 Werktagen bestätigt werden.
  5. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und gelten nicht als Fixtermine, wenn nichts anders vereinbart wird.
  6. Die Lieferverpflichtung tritt nur im Umfang und gemäß unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen Plauen für sich aus diesen Streitigkeiten ergebenen Verbindlichkeiten.

Lieferung

  1. Der Käufer ist, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart eine Nachlieferung von bis zu 4 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin anzunehmen. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. 236 BGB wird dadurch nicht entbehrlich.
  2. Eine Minder-, bzw.- Mehrlieferung von 3% gilt, wenn nichts anderes schriftlich gesondert vereinbart wird.
  3. Lieferstörung und höhere Gewalt
    Unverschuldete Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Störungen der Lieferkette, Pandemien, staatlich angeordnete Lockdowns sowie Auswirkungen von Kriegen und deren politischen Maßnahmen und sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung unmöglich machen oder in unzumutbarer Weise erschweren, befreien uns von der Liefer- und Erfüllungspflicht, sofern wir den Käufer hierüber unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage vor der Veranstaltung, informieren. Die Lieferung wird nach Wegfall des Hinderungsgrundes zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware zu diesem Zeitpunkt abzunehmen und zu bezahlen.
  4. Trifft der Käufer für die Versandart keine Anweisung, so entscheidet der Lieferant über Versandart und Versandweg. Versandkosten gehen, wenn nichts anders schriftlich vereinbart, zu Lasten des Käufers.
  5. Über Verpackungsart und Umfang wird vom Lieferer entschieden, wenn nichts anders gesondert vereinbart wird. Die daraus sich ergebenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Zahlung

  1. Im Rahmen der Auftragsbestätigung kann mit dem Käufer eine Abschlagszahlung vereinbart werden, die er auf unser Konto zu überweisen hat. Den Restbetrag der Rechnung hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu überweisen.
  2. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurück zutreten oder nur gegen 100% Vorauszahlung zu liefern, wenn nach Vertragsabschluss beim Besteller die Voraussetzung des § 321 BGB eintreten.
  3. Erhält der Käufer die Warenlieferung in einer Versandart z.B. Post, Zustelldienste etc. hat er den vollen Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu überweisen.
  4. Kundenpapiere und Schecks gelten nur dann als Zahlungsmittel, wenn deren Einlösung erfolgt ist.
  5. Beanstandungen der Lieferung durch den Käufer berechtigen nicht, fällige Zahlungen zurück zuhalten.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung unser Eigentum und darf vorher durch den Kunden nicht weiter veräußert werden. Ausgenommen davon sind schriftlich vereinbarte Zahlungsmodalitäten.
  2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiter verkauft, so gilt der erzielte Erlös als Sicherheit an uns abgetreten.
  3. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für den Fall, dass aus einer Geschäftsbeziehung noch weitere Forderungen offen stehen, bis zur völligen Begleichen aller Verbindlichkeiten.
  4. Werden durch den Auftragsgeber Kostenzuschüsse für die Anfertigung von Werkzeugen geleistet, so erwirbt er dadurch keine Eigentumsrechte.
  5. Von uns gefertigte Entwürfe und Vorlagen sind unser Geistiges Eigentum. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zum Zweck anderweitiger Benutzung mitgeteilt werden.

Gewährleistung

  1. Wir übernehmen die gesetzliche Gewährleistung für die einwandfreie bzw. zugesagte Beschaffenheit der von uns gelieferte Ware. Beanstandungen der Eigenschaften unserer Lieferung sind unbeachtet des HGB spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich geltend zu machen.
  2. Es steht uns frei, wahlweise eine Gutschrift zu erteilen. Dies gilt auch für den Fall eventuell berechtigter Beanstandungen. Die Ansprüche des Käufers sind insoweit beschränkt. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
  3. Bei Waren, die nach Angaben des Käufers von uns geliefert werden, übernehmen wir keine Gewähr eventuell gewerbliche Schutzrechte. Daraus entstehende Schadensansprüche gehen zu lasten des Auftragsgebers.

§ X Referenznutzung

  1. Nutzung als Referenz
    Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie Abbildungen der für den Auftraggeber gefertigten Medaillen und sonstigen Auftragsarbeiten unentgeltlich zu eigenen Referenz-, Präsentations- und Werbezwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der Website, in sozialen Medien, in Präsentationen, Katalogen, Angebots- und Informationsunterlagen sowie in sonstigen eigenen digitalen und gedruckten Werbematerialien.
  2. Zweck und Umfang der Nutzung
    Die Nutzung dient ausschließlich der Darstellung des Auftraggebers als Kunden bzw. des jeweiligen Auftrags als Referenz. Durch die Referenznennung wird insbesondere keine offizielle Partnerschaft, Empfehlung, Zertifizierung, Sponsoringbeziehung oder sonstige besondere geschäftliche Verbindung begründet, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Das Logo wird, soweit vorhanden, entsprechend den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder vorgegebenen Gestaltungsvorgaben verwendet.
  3. Berechtigung
    Der Auftraggeber versichert, zur Gestattung der vorgenannten Nutzung hinsichtlich der von ihm bereitgestellten Namen, Logos und sonstigen Kennzeichen berechtigt zu sein. Die Gestattung umfasst nur die in dieser Klausel genannten Zwecke.
  4. Widerruf
    Der Auftraggeber kann die Gestattung der Referenznutzung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Zugang des Widerrufs wird der Auftragnehmer die betreffende digitale Darstellung innerhalb von 30 Tagen entfernen und das betreffende Logo bzw. den Namen bei zukünftigen Veröffentlichungen und neu hergestellten Werbematerialien nicht mehr verwenden.
  5. Bereits hergestellte Materialien
    Bereits vor Zugang des Widerrufs hergestellte gedruckte Werbematerialien, Kataloge, Broschüren, Präsentationsunterlagen und sonstige physische Werbemittel müssen nicht vernichtet oder zurückgerufen werden und dürfen bis zur Aufbrauchung vorhandener Bestände weiterverwendet werden. Eine Neuauflage oder Nachproduktion mit dem betreffenden Namen oder Logo erfolgt nach Zugang des Widerrufs nicht.
  6. Keine Vergütung
    Für die vorstehende Referenznutzung wird keine gesonderte Vergütung geschuldet.

Widerrufsrecht

Es gilt das gesetzlicher Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Bestelldatum. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Kaufpreis in voller Höhe sofort fällig. Bei Eilaufträgen innerhalb von 14 Tagen ist kein Widerruf möglich.

Widerrufs- und Rückgaberecht nach § 312 (d, g)

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.